Steuerfreier Corona-Bonus bis 4.500 Euro für MFA möglich
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Praxisteams steuerfreie Corona-Boni bis 4.500 € zahlen dürfen. „Das ist eine kleine Anerkennung für die außergewöhnliche Leistung der medizinischen Fachangestellten während der Corona-Pandemie“, sagt Anke Richter-Scheer, 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. Die Hausarztpraxen hätten mit den niedergelassenen Praxen 80 Prozent der Pandemieversorgung übernommen und den Hauptteil der Impfkampagne gestemmt. „Ohne die Teams in den Hausarztpraxen hätten wir das nicht so erfolgreich schaffen können“, sagt Richter-Scheer. Trotzdem hatte sich der Gesetzgeber dagegen entschieden, den staatlichen Corona-Bonus, den Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bekommen, auch an MFA zu zahlen. „Dass nun zumindest ein steuerfreier Corona-Bonus ermöglicht wird, ist ein Zeichen der Fairness“, so Anke Richter-Scheer.
Damit kommt der Deutsche Bundestag auch einer vehementen Forderung der Hausärztinnen und Hausärzte in Westfalen-Lippe nach: Die Delegierten des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe
hatten sich im Rahmen ihrer Delegiertenversammlung im März mit einer gemeinsam verabschiedeten Resolution für einen Steuerfreibetrag für die MFA der Hausarztpraxen stark gemacht.
Die Steuerfreiheit für die Bonus-Zahlungen gilt bereits für den Zeitraum vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 und ist erstmalig bereits für den Veranlagungszeitraum 2021 anwendbar. Das heißt, dass auch Boni, die bereits in diesem Zeitraum gezahlt wurden, rückwirkend steuerfrei gestellt werden.