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Mein Verband

Visionen. Motive. Menschen.

Förderung der Weiterbildung

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) fördert die fachärztliche Weiterbildung § 75a SGB V.

Informationen zur Förderung der Weiterbildung

  • Förderungsdauer: maximal 48 Monate 
  • Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten muss immer vorab von der KV WL genehmigt werden
  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich
  • Beachten Sie die Antragsfrist von mindestens 8 Wochen
  • Für einen ganztags beschäftigten Weiterbildungsarzt liegt aktuell der Förderbetrag bei monatlich 5.000 Euro. Förderung für eine Teilzeitstelle wird entsprechend dem Umfang der Teilzeitätigkeit anteilig bemessen.